Pressemitteilung des Juso-Bundesverbandes
Anlässlich der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 29.2.2012, zur Frage, ob die Linksjugend [´solid] wegen angeblich verfassungsfeindlicher Tendenzen von öffentlicher Förderung ausgeschlossen bleiben sollte, erklären die Bundesvorstände von Jusos und Grüner Jugend:
„Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit darf keinesfalls leichtfertig erfolgen und insbesondere nicht in politischen Debatten missbraucht werden. Seit 2006 ist aber genau das bei der Linksjugend [´solid] der Fall. Wie schon das Verwaltungsgericht Berlin 2009 im vorgelagerten Verfahren entschied, ist die Diskussion und das Infragestellen von gesellschaftlichen Verhältnissen und Wertentscheidungen des Grundgesetzes an sich nicht mit Verfassungsfeindlichkeit gleichzusetzen.
Das Grundgesetz wird in diesem Fall durch die gegebenen politischen Mehrheitsverhältnisse für politische Lagerkämpfe missbraucht, wie dies auch bei der Extremismusklausel von CDU/CSU und FDP und der Überwachung von Abgeordneten der Linkspartei geschieht.
Dabei wird nur von den wahren Gefahren für unsere Demokratie abgelenkt. In einer pluralistischen Gesellschaft müssen politische Diskurse und Meinungen ausgetauscht und nicht mit dem Totschlagargument vermeintlicher Verfassungsfeindlichkeit abgebügelt werden. Es bedarf endlich einer Konzentration auf die wirklichen VerfassungsfeindInnen im Land.“
robert.spoenemann@spd.de
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Verantwortlich: Jan Böning, Bundesgeschäftsführer (V.i.S.d.P.)
Redaktion und Realisierung: Robert Spönemann (robert.spoenemann@spd.de)