Die Jusos begrüßen die Entscheidung eines Berliner Gerichts zugunsten des DOSTO.

Veröffentlicht am 10.01.2012 in Arbeitsgemeinschaften

Bereits vor über zwei Wochen hat das Berliner Landgericht entschieden, dass der Trägerverein des DOSTO nicht für die Inhalte, der Broschüre „Barnimer Antifarecherche“ haften muss. Die einstweilige Verfügung, die Peter Vida gegen den BiF e.V. erwirkt hatte, wurde aufgehoben.
Nun liegt auch die Urteilsbegründung vor, in der wir unseren
Standpunkt eindeutig wiederfinden.
„Wir Jusos begrüßen das!“ so der stv. Vorsitzende der Jusos im Barnim, Florian Görner. „Durch diese Entscheidung wurde die alternative und kritische Jugendkultur in Bernau gestärkt und gegen Übergriffe von Personen in Schutz genommen, denen die Existenz von Jugendeinrichtungen wie dem DOSTO ein Dorn im Auge war.“
Die Jusos im Barnim werden sich weiterhin als Lobbyisten dieses und anderer Jugendklubs im Barnim betätigen und sich innerhalb und außerhalb ihrer Partei für den Erhalt und die Unabhängigkeit von Jugendklubs einsetzen.
Eine Frage beantwortet das Gericht natürlich nicht, nämlich die nach der politischen Jugendarbeit.
Als nächstes muss eine legitime Grundlage und eine Leitlinie für eine gute politische Jugendarbeit im Landkreis Barnim gefunden werden. Auch die Finanzierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus steht auf der Kippe, da hierfür Bundesweit die Mittel zusammen gekürzt werden. Von der SPD kommt da leider noch nichts, die Jusos werden sich aber für eine gute politische Jugendbildung im Landkreis einsetzen.