Im folgenden sei euch nochmal der Juso-Asylantrag vorgestellt. Er wurde auf dem Parteitag im letzten Oktober in die Arbeitsgruppe Soziales der SPD Barnim verwiesen.
Der zweite Punkt (kursiv) wurde aus dem Forderungspaket herausgenommen, da es im letzten Jahr bereits einige (wenn auch kleine) Renoviereungsarbeiten im Asylheim Althüttendorf (ÜWH) gab.
1.Das sog. „Gutscheinsystem“ soll abgeschafft werden. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sind fortan an alle Asylbewerber/innen, die im Landkreis Barnim leben, ausschließlich in Geldleistungen auszuzahlen.
2.Mit dem privaten Betreiber des Heimes ist eine Übereinkunft über notwendige Renovierungsarbeiten im Übergangswohnheim zu treffen. Das Übergangswohnheim wird schrittweise saniert und modernisiert.
3.Das Übergangswohnheim Althüttendorf ist ausschließlich als Übergangswohnheim zu nutzen. Spätestens nach einem Jahr sollen die Bewohner/innen in Wohnungen umziehen können.
4.Die neuen Erleichterungen der Residenzpflicht, die seit Juli 2010 gelten, sind für alle Flüchtlinge konsequent anzuwenden.
Begründung:
Allgemein
Der Landkreis Barnim beherbergt rund 100 Asylbewerber/innen aus vier Kontinenten. Hierzu wurde das sog. Übergangswohnheim Althüttendorf (ÜWH) als Gemeinschaftsunterkunft eingerichtet, in dem vor allem afrikanische Flüchtlinge untergebracht sind. Asylbewerberfamilien und einige Einzelpersonen, bei denen behördliche Ausnahmekriterien gegeben sind, leben vor allem in Wohnungen in Bernau.
Die Jusos im Barnim beschäftigen sich schon seit mehreren Jahren mit der Situation der Barnimer Flüchtlinge und sind in mehreren Initiativen zur Verbesserung ihrer Lebensumstände aktiv. Für uns ist es an der Zeit, diesen Missstand erneut auf die Tagesordnung zu holen.
Für uns ist die Flüchtlingspolitik u.a. deshalb ein Herzensanliegen, da gerade Sozialdemokraten in ihrer Geschichte öfter Opfer von Verfolgung und Schikane waren. Sie haben aber vor Diktaturen aller Couleur, immer Zuflucht in anderen Ländern finden können. Jetzt, wo sie als politische Kraft in der Demokratie mitgestalten, muss es ihnen eine Pflicht sein, Menschen, die verfolgt werden, einen sicheren Zufluchtsort zu gewähren. Leider entspricht das derzeitige politische Handeln unserer SPD im Barnim nicht ausreichend dieser Vorstellung. Im Folgenden wollen wir auf die einzelnen Forderungen eingehen und genau begründen warum:
Zu 1.
In den ersten vier Jahren ihres Aufenthalts erhalten Asylbewerber/innen eine, im Vergleich zum SGB XII, um 30% abgesenkte Sozialleistung. Diese Sozialleistungen werden im Landkreis Barnim in Form von Wertgutscheinen im Wert von ca. 158€ ausgezahlt. Hinzu kommt ein Taschengeldbetrag in Höhe von knapp 41€ für Erwachsene und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, ca. 20€.
Diese Gutscheine sind nicht übertragbar, sie können nur in bestimmten Geschäften, für bestimmte Güter, eingelöst werden. Oft ist dies mit Aufwand verbunden. Die Asylbewerber werden dadurch, im ungeheuren Maße in der Öffentlichkeit stigmatisiert. Weiterhin führt diese Praxis zu einem Tauschhandel mit Gutscheinen, bei den Gutscheine zu einem miserablen Kurs in Bargeld umgetauscht werden.
Nach dem §3 Abs. 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist aber möglich, anstelle von Gutscheinen, Geldleistungen auszuzahlen, wenn die Umstände es erforderlich machen. Die zuständige Behörde ist also gesetzlich nicht verpflichtet, Wertgutscheine zu verteilen.1 Sie hat im Rahmen ihres Ermessens auch die Möglichkeit, Bargeld auszahlen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass dies immer dann gilt, wenn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht in Erstaufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) leben. Das Heim in Althüttendorf ist aber eine Gemeinschaftsunterkunft nach §53 AsylVfG, während sich die Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt befindet.2
Anfang 2009 wurde im Kreistag bereits der Ausstieg aus dem Gutscheinsystem beschlossen. Leider wurde der Beschluss bis heute nicht adäquat umgesetzt. Stattdessen wurde im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgelegt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Übergangswohnheims weiterhin Gutscheine erhalten.
Zu 2.
Der bauliche Zustand des Asylbewerberheims Althüttendorf ist nach unserem Dafürhalten nicht mehr tragbar. Die Baracken und Bungalows sind nicht für eine ganzjährige Belegung ausgelegt, denn diese waren ursprünglich als Sommerlager vorgesehen. Heizung und Wärmedämmung sind dementsprechend in einem beklagenswerten Zustand.3 Dusche, Toiletten und Küche sind vom Hinterhaus und den einzelnen Bungalows, nur über einen Weg im Freien zu erreichen. Die sanitären Anlagen und die Küche entsprechen ohnehin nicht dem gängigen hygienischen Standard. Aufgrund des baulichen Zustandes der Anlage, haben die Asylsuchenden für sich kaum Rückzugsmöglichkeiten und keine Privatsphäre. Dies verursacht, vor dem Hintergrund der oft sehr angespannten psychischen Situation von einigen Bewohner/innen in Folge ihrer Flucht, ein hohes Konfliktpotential.4
Die Anlage muss deshalb von Grund auf saniert werden, und baulich an gängige Standards angepasst werden. Dies ist in einer Übereinkunft mit dem Betreiber zu regeln. Ferner könnte dieser auch mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, um die notwendigen Arbeiten zu realisieren.
Zu 3.
Das ÜWH ist eine Gemeinschaftsunterkunft nach §53 AsylVfG. Diese Norm besagt in der Tat, dass Asylsuchende, bis zum Abschluss des Verfahrens, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften leben sollen. Allerdings sind neben dem öffentlichen Interesse, auch die Belange des Ausländers zu berücksichtigen (§53 Abs.1 S.2 AsylVfG). Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Behörde auch anders entscheiden kann, wenn es erforderlich ist.5
Neben der oben angesprochenen baulichen Situation, spielt hierbei die Lage der Unterkunft eine Rolle. Sie wird von den Bewohner/innen als sehr bedrückend erlebt und stellt eine gewaltige Hürde für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dar. Nicht umsonst wird das Asylbewerberheim in Althüttendorf auch als Dschungelcamp bezeichnet. Der Weg durch den Wald ist angstbesetzt. Die isolierte Lage und der bauliche Zustand erzeugen bei den Bewohner/innen den Eindruck, von der Gesellschaft ferngehalten zu werden. Ein Besuch von Freunden, Ärzten oder Veranstaltungen in Eberswalde ist wegen der öffentlichen Verkehrsverbindungen selbst am frühen Abend nicht mehr möglich. Es gibt außerdem keine Möglichkeit für die Bewohner/innen, ins Internet zu gehen.
Obwohl der Gesetzgeber, bei der Einführung der Asylgesetze Anfang der 1990 Jahre, offensichtlich keine Integration von Asylsuchenden und Geduldeten wollte, ist dies trotzdem notwendig, denn Asylsuchende oder geduldete Ausländer/innen halten sich für viele Jahre in Deutschland auf. Sie werden daher zwangsläufig ein Teil dieser Gesellschaft werden müssen. Eine Integration der Betroffenen ist aber unter den hiesigen Voraussetzungen nicht gewährleistet.
Durch diese integrationsbehindernde Lage des Übergangswohnheims Althüttendorf, sollten die Bewohner nach einem Jahr in Mietwohnungen umziehen dürfen.
Zu 4.
Im Juli dieses Jahres wurde in Brandenburg die sog. Residenzpflicht gelockert. So können sich AsylbewerberInnen im ganzen Land Brandenburg und Berlin frei bewegen. Allerdings setzen nicht alle Ausländerbehörden des Landes Brandenburg diese Erleichterungen konsequent um. In manchen Landkreisen wird die Residenzpflicht als Ahndung für „fehlende Mitwirkung“ oder anderweitiger Vergehen weiterhin angewandt, dabei wird u.U. relativ willkürlich und nicht einheitlich verfahren. Der Landkreis Barnim muss sich schleunigst von solchen Praktiken verabschieden, sollte er sie anwenden, und die Erleichterungen der Residenzpflicht für alle Flüchtlinge umsetzen.