Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt soziale Teilhabe

Veröffentlicht am 02.02.2009 in Gesundheit

Zu dem verbesserten Konzept zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff des von der Bundesgesundheitsministerin eingerichteten Beirates erklärt die Bundesvorsitzende der AG SPD 60 plus, Erika Drecoll sowie die Vorsitzende der bayerischen SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus, Angelika Graf (MdB):

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, den der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriff entwickelt und vorgestellt hat, gelingt endlich die Überwindung der Ausrichtung auf körperbezogene Hilfestellungen wie sie bislang in der Altenpflege vorgeherrscht hat.

Statt wie bisher ausschließlich die Defizite und Einschränkungen bedürftiger Menschen als Ausgangspunkt für Pflege zu nehmen, orientiert sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff an der sozialen Teilhabe der Menschen. Die Pflege erhält damit einen neuen Fokus, ist ganzheitlich ausgerichtet und berücksichtigt endlich auch soziale Bedürfnisse. Die verbesserte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist insbesondere für Demenzerkrankte wichtig.

Besonders demenziell erkrankte Menschen, deren Zahl in den kommenden Jahrzehnten stetig ansteigen wird, können mit dem neuen Begutachtungssystem besser berücksichtigt werden. Wir begrüssen es sehr, dass die Pflege nicht mehr ausschließlich verrichtungsbezogen und somatisch definiert wird, sondern auch soziale Aspekte wie Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung eine zentrale Bedeutung erhalten. Er ist wegweisend für eine humane, bedarfsgerechte und verbesserte Pflege, die an der Alltagskompetenz ansetzt und Selbständigkeit fördert. Auch der Pflegeberuf erfährt durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eine Aufwertung.